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Antrags- und Zusagestopps bei den Förderprogrammen des Bundes

Mit sofortiger Wirkung können in den vom Bundesbauministerium verantworteten #KfW-Förderprogrammen
- Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134),
- Altersgerecht Umbauen Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B),
- BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023 (805) sowie
- IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202)
keine Anträge mehr gestellt sowie alle vorliegenden Anträge nicht mehr zugesagt werden.
Dies gilt auch für die Förderprogramme, die das #BAFA verwaltet. Derzeit werden keine Anträge in den Programmen zur Förderung von Energieberatungen (EBN und EBW), der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bewilligt.
Hintergrund ist die haushaltswirtschaftliche Sperre für Verpflichtungsermächtigungen im Bundes-haushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Folgende KfW-Förderprogramme sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre weiterhin ausge-nommen und können beantragt und zugesagt werden:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Wohngebäude – Kredit (261)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude Nichtwohngebäude – Kredit (263)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
- Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
- Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude (299)
- Wohneigentum für Familien (300).

Nachricht vom 10.12.23 10:40

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